Immer wieder erleben wir, dass der Tod in das Leben einbricht. Manchmal kommt der Tod überraschend, manchmal geht ein langes Sterben voraus. Die Verbundenheit mit den Verstorbenen bringt die Kirche in den Gedächtnisgottesdiensten, im fürbittenden Gebet oder in Jahrzeitstiftungen zum Ausdruck. Diese Form des dankbaren Gedenkens ist ein Zeichen der lebendigen Gemeinschaft der Familie und der Pfarrei über den Tod hinaus. Gerade wenn jemand aus dem Kreise unserer nächsten Angehörigen stirbt, machen wir eine besonders schmerzliche Erfahrung. Mit diesen Hinweisen möchten wir Ihnen in dieser schweren Situation helfen.
Bei Todesfällen wenden sich die Angehörigen zuerst an die Gemeindeverwaltung Metzerlen-Mariastein. Anschliessend wenden Sie sich an das Pfarramt um mit dem zuständigen Seelsorger den Zeitpunkt der Bestattung zu vereinbaren. Die Abdankungsfeier in der Kirche und die anschliessende Bestattung ist normalerweise um 14.00 Uhr
Was tun bei einem Todesfall?
Für den Beerdigungsgottesdienst vorgängig zu erledigen
Ev. Lebenslauf des Verstorbenen verfassen und rechtzeitig dem Pfarrer und / oder derjenigen Person, welche den Lebenslauf liest, übergeben.
Falls gewünscht, musikalische Umrahmung des Trauergottesdienstes organisieren.
Bei Erd- oder Urnenbestattung jemanden für das Tragen der Urne und des Kreuzes anfragen.
Gedächtnisse und Jahrzeitstiftungen
für Verstorbene werden mit dem Pfarramt vereinbart, ebenso deren Veröffentlichung im Pfarrblatt.
Dreissigster: Die katholische Kirche kennt den Brauch eines Gedächtnisgottesdienstes um den 30. Tag nach dem Tod („Dreissigster“) sowie das Jahresgedächtnis. Diese Gottesdienste können eine wichtige Hilfe für die Trauer sein. Sie können mit der Pfarrei vereinbart werden.
Gedächtnis: Die Verstorbenen können jederzeit in einem Gottesdienst (Eucharistiefeier oder Kommunionfeier) gedacht werden. Bitte wenden Sie sich an das Sekretariat der Kirche Ihrer Wahl, um ein solches Gedächtnis zu organisieren.
Jahrzeit, Jahrzeitstiftung: Wenn sich der Todestag jährt, kommen auch bei vielen Angehörigen Erinnerungen und Gefühle besonders stark auf. Es kann in dieser Zeit helfen, den Verstorbenen/die Verstorbene und sich selbst in einer grösseren Gemeinschaft der Gläubigen aufgehoben zu wissen. So können sie veranlassen, dass um die Zeit des Jahrestages des Todes ein Gottesdienst in Erinnerung an den Verstorbenen/die Verstorbene gefeiert wird.Es kann an einem solchen Tag auch verschiedener verstorbener Familienmitglieder gedacht werden. Wenn Sie dies jedes Jahr wieder neu veranlassen, wird dies ein Jahrzeit genannt. Sie können aber auch eine Jahrzeitstiftung beantragen. Bei dieser wird automatisch für eine festgelegte Anzahl von Jahren jedes Jahr die Jahrzeit gefeiert. Besprechen Sie mit unserer Mitarbeiterin im Sekretariat, welche Möglichkeit für Sie am besten in Frage kommt.
Aus der Kirche ausgetreten?
Grundsätzlich ist ein solcher Entscheid auch über den Tod hinaus zu respektieren. Falls die Angehörigen Mitglieder der Kirche sind und trotz des Austritts der verstorbenen Person eine kirchliche Bestattung wünschen, kann mit dem Pfarramt eine für alle Teile vertretbare Lösung gesucht werden.
Wenn Sie dazu Fragen haben, wenden Sie sich an unser Pfarreisekretariat.